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SWK 11, 10. April 2011, Seite 510

Neues zur Abzugsfähigkeit von Reisen mit Mischprogramm

Relevanz des "auslösenden Moments" für das Unternehmen der Reise

Bernhard Renner

Die Diskussion um die Absetzbarkeit der Aufwendungen von Reisen mit (möglicher) privater Mitveranlassungist um eine Facette reicher: Nach Ansicht des deutschen BFH können Aufwendungen eines Pfarrers, der einerseits Pfarrangehörige auf einer Wallfahrt begleitet und dabei deren seelsorgerische Betreuung übernimmt bzw. andererseits an einer dienstlich verpflichtenden Reise von Geistlichen teilnimmt, aufgrund beruflicher Veranlassung trotz teilweise touristischen Programms Werbungskosten darstellen.

1. Sachverhalt

Ein katholischer Pfarrer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nahm im Streitjahr an zwei Reisen teil:

• Vom Pfarrgemeinderat initiierte und von einem professionellen Reiseveranstalter durchgeführte Pilgerwallfahrt nach Rom; Programmpunkte u. a. Papstaudienz, Gottesdienst, Besichtigungen, z. B Hauptkirchen, Katakomben, Pantheon, Trevi-Brunnen, antikes Rom sowie Vatikan.

• Geschlossene "Tertiatskursfahrt" von Seelsorgern nach Jordanien, vom Katholischen Bibelwerk in Kooperation mit der Mitarbeiterseelsorge in der Diözese gestaltet; Programmpunkte u. a. Fahrt zum Wadi el Mujib ("Grand Canyon" Jordaniens), Übernachtung in der Wüste, Bibelarbeiten, Stadtbesichtigungen und Besu...

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