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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgeführt, dass § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 auch auf Leasingfahrzeuge Anwendung zu finden habe; für Mietfahrzeuge kann nichts anderes gelten. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988), (Abweisung)
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