Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 2010, Seite 118

Bedarfsorientierte Mindestsicherung beschlossen

(A. G.) - Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde am im Nationalrat beschlossen und soll die unterschiedlichen Sozialhilfegesetze der jeweiligen Bundesländer ablösen. Das Bestehen eines Anspruchs setzt die Berechtigung zum Aufenthalt im Inland und grundsätzlich auch die Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft voraus. Die Höhe der Mindestleistung ist an den Ausgleichszulagenrichtsatz gekoppelt und beträgt im Jahr 2010 monatlich 744 Euro für Alleinstehende und 1.116 Euro für Paare. Eigenes Einkommen und Vermögen und Leistungen Dritter sind grundsätzlich auf die Höhe der Leistung anzurechnen. Leistungsbezieher, die wieder eine Arbeit aufgenommen haben, sind nicht zum Rückersatz der erhaltenen Leistung verpflichtet. Die Mindestsicherung basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern und muss in weiterer Folge (erst) durch Erlassung von Landesgesetzen umgesetzt werden. Ein (geplantes) Inkrafttreten am erscheint derzeit lediglich in Wien, Niederösterreich und Salzburg gesichert.

Daten werden geladen...