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SWK 22, 1. August 2010, Seite 668

Spekulationsgewinn bei Veräußerung eines Superädifikats

Für die Spekulationsbesteuerung im Zusammenhang mit Grundstücken legt § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 eine zehnjährige Zeitspanne fest, innerhalb deren sowohl beim Erwerb als auch beim Verkauf das auf die Eigentumsübertragung abzielende Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen sein muss. Die Reihenfolge, in welcher diese Geschäfte abgewickelt werden, ist ohne Bedeutung. Auch wenn der Grundstücksverkauf vor dem Erwerb erfolgt ist, bleibt § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 anwendbar. In Schrifttum und Judikatur ist unstrittig, dass das Abzielen auf die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums für die Realisierung eines Spekulationstatbestands genügt. Ebenso herrscht Einigkeit darüber, dass für den Fristenlauf das (für den zivilrechtlichen Eigentumserwerb unzureichende) schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft relevant ist; überdies genügt bereits ein diesem vorausgehendes Rechtsgeschäft, das den wirtschaftlichen Vorteil eines Verkaufsgeschäfts für beide Vertragsparteien vorwegnimmt (-G/05).

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