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SWK 22, 1. August 2010, Seite 52

Grundaufzeichnungen: Vorlage

Die Vorlage von Grundaufzeichnungen wie Paragons oder Strichlisten ist dann notwendig, wenn keine ordnungsgemäße Kassaführung vorliegt, also wenn nicht täglich alle Bargeldbewegungen (Eingänge, Ausgänge) unabhängig davon, ob sie erfolgswirksam sind oder nicht, erfasst werden. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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