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SWK 22, 1. August 2010, Seite 18

Umwidmung von Bauland in Grünland wegen Hochwassers

Umwidmung von Bauland in Grünland wegen Hochwassers (§ 34 EStG)

Der Bf. beantragte 2005 den Abzug von Kosten von 30.600 Euro als Katastrophenschaden nach § 34 EStG. Der Schaden sei dadurch entstanden, dass 2005 ein 1500 m2 großes Grundstück infolge des Hochwassers 2002 von Bauland in Grünland umgewidmet worden ist. Die Entwertung eines Grundstückes stellt einen nicht die Einkommenssphäre betreffenden Vermögensschaden dar, daher stellt sich von vornherein nicht die Frage der Außergewöhnlichkeit oder Zwangsläufigkeit. Der Eintritt eines Vermögensschadens bildet auch nach § 34 Abs. 6 EStG noch keine außergewöhnliche Belastung. Erst die Kosten der Beseitigung können steuerlich abgesetzt werden. Bloß fiktive Ersatzbeschaffungskosten können mangels Belastung des Einkommens nicht abgezogen werden ().

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