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SWK 22, 1. August 2010, Seite 17

Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnliche Belastung

Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)

Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen StPfl., der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Pflegeheim übersiedelt, erwachsen nicht zwangsläufig. Eine Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen ist ausgeschlossen, weil der Umzug auf einem freien Entschluss beruht. Die Verpflichtung zur ehelichen Gemeinschaft begründet keine Rechtspflicht des StPfl., seinen pflegebedürftigen Ehegatten in ein Pflegeheim zu begleiten. Eine unausweichliche sittliche Verpflichtung dazu besteht ebenfalls nicht. Werden Kosten einer Heimunterbringung (nur für den pflegebedürftigen Ehegatten) S. 18dem Grund nach als Krankheitskosten berücksichtigt, so sind sie aber nur insoweit anzusetzen, als sie die zumutbare Mehrbelastung sowie die Haushaltsersparnis übersteigen; dies gilt auch dann, wenn durch die Heimunterbringung zusätzliche Kosten der Lebensführung entstanden sind (BFH , VI R 51/09).

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