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SWK 8, 10. März 2009, Seite 22

Werbungskosten: Pauschalierung

Die Verordnung BGBl. II Nr. 382/2001 bestimmt in ihrem § 5, dass dann, wenn die Pauschalbeträge in Anspruch genommen werden, daneben keine anderen Werbungskosten aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden können. - (§ 17 Abs. 6 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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