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SWK 8, 10. März 2009, Seite 62

EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz passiert Nationalrat

Der Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung vom ein Bundesgesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz - EU-FinStrVG) beschlossen. Das neue Gesetz regelt die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen anderer EU-Staaten im Inland und die Vollstreckung von Entscheidungen österreichischer Finanzstrafbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Administrative Strafentscheidungen der Finanz- und Zollbehörden sind vom EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz ausgenommen, somit bedurfte die Vollstreckung von Strafen durch Finanz- und Zollämter sowie von Geldstrafen wegen Verwaltungsübertretungen durch Bezirksverwaltungsbehörden oder Bundespolizeidirektionen einer eigenständigen Umsetzung des Rahmenbeschlusses in Österreich: Das Gesetz nimmt Einschränkungen auf den Vollzug administrativer Strafentscheidungen der Finanz- und Zollbehörden sowie Abgrenzungen zum Anwendungsbereich der Beitreibungsrichtlinie vor und regelt die sachliche sowie örtliche Zuständigkeit der Finanz- und Zollämter. Verfahrensrechtlich ist bei der Vollstreckung ausländischer S...

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