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SWK 8, 10. März 2009, Seite T 53

Verschrottung von Altfahrzeugen

Umtauschprämie in Höhe von 1.500 Euro für Fahrzeugtausch - Bund und Fahrzeughandel tragen jeweils Hälfte der Kosten

Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ökoprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wird (Ökoprämiengesetz), beschlossen. Um einerseits die von der ungünstigen Konjunkturentwicklung besonders betroffene Fahrzeugbranche zu unterstützen und andererseits umweltschädliche alte Autos aus dem Straßenverkehr zu entfernen, wird eine von Anfang April bis Ende des Jahres 2009 befristete Ökoprämie für den Umtausch eines alten gegen ein neues, modernen Umweltstandards entsprechendes Auto eingeführt. Die Prämie wird ausbezahlt, wenn eine Privatperson, auf die ein vor dem erstmals im Inland zugelassenes fahrtüchtiges Auto seit mindestens einem Jahr zugelassen war, das alte Fahrzeug verschrotten lässt und an dessen Stelle ein neues Fahrzeug bei einem inländischen Fahrzeughändler anschafft. Die Regierungsvorlage soll am im Finanzausschuss des Nationalrats behandelt werden, die Beschlussfassung im Plenum ist für den vorgesehen. Wir veröffentlichen im Folgenden die Regierungsvorlage zum Ökoprämiengesetz samt Erläuterungen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

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Bundesgesetz, mit dem eine Ökoprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wird (Ökoprämiengesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Gegenstand der Ökopr...

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