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UFS und Werbungskosten von Lehrpersonen
Engagierten Lehrpersonen erwachsen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit zahlreiche Aufwendungen. Regelmäßig kommt es dabei zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit als Werbungskosten. Die Steuerpflichtigen und die Abgabenbehörden befinden sich dabei oftmals im Spannungsfeld des § 16 (Werbungskosten) und des § 20 (nicht abzugsfähige Aufwendungen) EStG 1988. In ihrem Schwerpunktbeitrag in der Februar-Ausgabe des UFSjournals widmen sich Mag. Martin Kuprian und Mag. Andreas Freisinger, beide UFS Innsbruck, dieser Thematik und stellen die Rechtsprechung des UFS zu diversen Ausgaben wie beispielsweise Literatur, Büromaterial, Computer, Drucker, Internet, Telefonkosten, Eintrittskosten, Arbeitszimmer, Reisekosten, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten oder Studienreisen anhand ausgewählter Entscheidungen dar.