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SWK 8, 10. März 2009, Seite 62

Dauer der Vorabentscheidungsverfahren auf niedrigstem Stand seit 20 Jahren

Wie der EuGH in einer Pressemitteilung betont, lässt die Rechtsprechungsstatistik für das Jahr 2008 zum einen eine sehr deutliche Verkürzung der Dauer der Vorabentscheidungsverfahren gegenüber den Vorjahren und zum anderen eine anhaltende Tendenz zum Anstieg der Zahl der Verfahren erkennen: Die Verfahrensdauer bei Vorabentscheidungssachen beträgt durchschnittlich 16,8 Monate, d. h. drei Monate weniger als 2006, und befindet sich damit auf dem niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre. Der Gerichtshof hat 2008 567 Verfahren abgeschlossen. 592 neue Rechtssachen wurden eingereicht. Die Zahl der Ende 2008 anhängigen Rechtssachen ist etwa die gleiche wie die der Vorjahre. Die Steigerung der Effizienz erklärt sich auch durch den verstärkten Einsatz der verschiedenen verfahrensrechtlichen Instrumente, insbesondere des Eilvorlageverfahrens, des beschleunigten Verfahrens, des vereinfachten Verfahrens und der Möglichkeit, ohne Schlussanträge des Generalanwalts zu entscheiden.

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