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SWK 8, 10. März 2009, Seite R 21
Verfahren: Mängelbehebung
• Das Verfahrensrecht sieht für Anträge, die für eine rechtlich nicht mehr existente juristische Person eingebracht wurden, keine Mängelbehebung vor. - (§ 273 Abs. 1 lit. a BAO), (Abweisung)
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