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Die Regierungsvorlage zum Konjunkturbelebungsgesetz 2009
Einführung einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung befristet auf zwei Jahre
Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Konjunkturbelebungsgesetz 2009 -, beschlossen. Mit der zeitlich auf zwei Jahre begrenzten optionalen Abschreibung im ersten Jahr der Anschaffung eines körperlichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens sollen die Ausrüstungsinvestitionen und damit die Konjunktur, insbesondere auch angesichts eines prognostizierten Wachstumseinbruchs der Realwirtschaft infolge der weltweiten Finanzkrise, gestützt und Anreize für mehr bzw. vorgezogene Investitionen gesetzt werden. Die Regierungsvorlage soll am im Finanzausschuss des Nationalrats behandelt werden, die Beschlussfassung im Plenum ist für den vorgesehen. Wir veröffentlichen im Folgenden die Regierungsvorlage zum Konjunkturbelebungsgesetz 2009 samt Erläuterungen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
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Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Konjunkturbelebungsgesetz 2009
Der Nationalrat hat beschlossen: