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SWK 8, 10. März 2009, Seite 51

Die Regierungsvorlage zum Konjunkturbelebungsgesetz 2009

Einführung einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung befristet auf zwei Jahre

Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Konjunkturbelebungsgesetz 2009 -, beschlossen. Mit der zeitlich auf zwei Jahre begrenzten optionalen Abschreibung im ersten Jahr der Anschaffung eines körperlichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens sollen die Ausrüstungsinvestitionen und damit die Konjunktur, insbesondere auch angesichts eines prognostizierten Wachstumseinbruchs der Realwirtschaft infolge der weltweiten Finanzkrise, gestützt und Anreize für mehr bzw. vorgezogene Investitionen gesetzt werden. Die Regierungsvorlage soll am im Finanzausschuss des Nationalrats behandelt werden, die Beschlussfassung im Plenum ist für den vorgesehen. Wir veröffentlichen im Folgenden die Regierungsvorlage zum Konjunkturbelebungsgesetz 2009 samt Erläuterungen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

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Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Konjunkturbelebungsgesetz 2009

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2009, wird wie folgt geändert:

Nach § 7 wird folgender § 7a samt Überschrift eingefügt:

"Vorzeitige Absetzung für Abnutzung

§ 7a. Bei abnutzbaren,...

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