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März-Session des Verfassungsgerichtshofs
Im VfGH haben mit 23. Februar die Beratungswochen der März-Session begonnen, die bis 14. März dauert. Das Höchstgericht befasst sich unter anderem mit den Gesetzesprüfungsanträgen des OGH und der Oberlandesgerichte zu jenen Bestimmungen des KBGG, welche die Grundlage der Verpflichtung zur Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes (bzw. des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld) bilden, der Frage nach der Verfassungsgemäßheit des Finanzierungssicherungsbeitrags, den Pharmafirmen an den Hauptverband zur Sicherung des Gesundheitssystems zu bezahlen haben, einer Beschwerde gegen den EU-Reformvertrag von Lissabon und einer Staatshaftungsklage in Zusammenhang mit der Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie in Österreich. Überdies setzt es seine Beratungen zum Sicherheitspolizeigesetz fort und behandelt zahlreiche Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs.