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SWK 8, 10. März 2009, Seite 56

Grünes Licht des Nationalrats für das Abgabenverwaltungsreformgesetz

In der Plenarsitzung des Nationalrats am ist ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Grundsteuergesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Finanzstrafgesetz geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz - AbgVRefG), in der Fassung eines Abänderungsantrags betreffend redaktionelle Anpassungen beschlossen worden. Mit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz werden insbesondere die allgemeinen Bestimmungen und das Verfahrensrecht für die Erhebung der Abgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden weitgehend vereinheitlicht und für alle Länder einheitliche Sonderbestimmungen im unbedingt erforderlichen Ausmaß geschaffen. Vor allem im Interesse der Rechtssicherheit, und um die Verwendung der Judikatur nicht zu erschweren, ist die Umsetzung der Vereinheitlichung im Wege einer Novellierung der BAO erfolgt: Ihr Anwendungsbereich wird auf Landes- und Gemeindeabgaben und Sonderregelungen in diesem Zusammenhang ausgedehnt. Sonderregelungen betreffen insbesondere Nebenansprüche (vor allem Stundungs- und Aussetzungszinsen, Säumniszuschläge) sowie den für die zwangswei...

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