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SWK 19, 1. Juli 2009, Seite R 46
Honorar: Betriebsausgaben
• Ist die Verdoppelung des Honoraranspruchs durch die Gesellschafterstellung veranlasst, liegen diesbezüglich keine Betriebsausgaben vor. - (§ 8 KStG 1988), (Abweisung)
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