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SWK 19, 1. Juli 2009, Seite 597

Die Holding in der Umsatzsteuer - eine gespaltene Persönlichkeit?

Zur Reichweite der unternehmerischen Sphäre

Stefan Papst und Bettina Matzka

So viel ist klar: Eine "klassische Holding" ist kein Unternehmer, eine geschäftsleitende Holding jedoch schon. Umstritten ist der Umfang des Unternehmens einer Holding dann, wenn diese unternehmerisch tätig ist und zusätzlich Beteiligungen hält: In dem Fall soll die Unternehmereigenschaft nur teilweise gegeben sein. Wann eine Beteiligungen haltende Gesellschaft tatsächlich einen nichtunternehmerischen Bereich hat und daher Vorleistungen teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, ist zunehmend Gegenstand von Diskussionen mit der Finanzverwaltung.

1. Tätigkeiten einer Holding

Um eine Beurteilung der unternehmerischen Sphäre einer Holding vornehmen zu können, muss ihr konkreter Tätigkeitsbereich klar abgegrenzt werden. In der Praxis finden sich folgende Gestaltungen:

Finanzholding: Hauptaufgaben der "klassischen Holding" oder "reinen Beteiligungsholding" sind der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen. Finanzholdings nehmen eine reine Eigentümer-/Gesellschafterfunktion wahr und üben darüber hinaus keinen weiteren Einfluss auf die untergeordneten Beteiligungsgesellschaften aus. Die Finanzholding ist als reiner Finanzinvestor anzusehen. Da der bloße Erwerb und das bloße Halte...

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