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"Gutscheine" im Ertragsteuerrecht
Jakom, 2. Auflage 2009, im Test
Im Zuge der Bilanzbesprechung eines Seminarveranstalters wird der Steuerberater gefragt, wie ein Seminargutschein, der kostenlos abgegeben wird und bei einer weiteren Buchung eines "Kurses" eingelöst werden kann, ertragsteuerlich zu behandeln und zu buchen sei. Im Gepäck des Steuerberaters befindet sich bereits die Neuauflage des Jakom. Über das Stichwortverzeichnis findet sich "Gutschein Zufluss 19/26" und neu in der 2. Auflage "Gutschein 4/173; Betriebseinnahme 4/258". Dort findet man im "ABC der Wirtschaftsgüter im BV oder PV" nunmehr: "Gutscheine sind beim Verpflichteten grundsätzlich zu passivieren. Für entgeltlich ausgegebene Gutscheine ist eine Verbindlichkeit zu bilden. Bei unentgeltlich ausgegebenen Gutscheinen ist zu unterscheiden, ob diese mit (d. h. die Einlösung ist an einen bestimmten Umsatz gebunden; Berücksichtigung erst mit Jahr der Einlösung) oder ohne Rabattversprechen (Einlösung ohne Umsatzerfordernis; Ausweis als Verbindlichkeit) ausgegeben wurden (Denk, SWK-Heft 7/2008, W 23, m. w. N.)"(Jakom/Marschner, EStG, § 4 Rz. 173). Damit ist eine kompetente Antwort des Steuerberaters sofort möglich.
Im Büro ergibt ein Vergleich mit der Erstauflage, dass dort der Eintrag noc...