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Vorsteuererstattungsverfahren ab 1. 1. 2010
BMF-Information zu den wesentlichen Änderungen
Ab kommt es in Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/9/EG zu einer Umstellung des Vorsteuererstattungsverfahrens für österreichische Unternehmer sowie für Unternehmer aus dem übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet.
Hinweis: Für Drittlandsunternehmer tritt hingegen, abgesehen von der Anpassung der Mindesterstattungsbeträge, keine Änderung ein.
Im Verhältnis zum bisherigen Verfahren ergeben sich folgende wesentliche Änderungen, wobei diese Ausführungen erst für Erstattungsanträge gelten, die nach dem gestellt werden, auch wenn Zeiträume vor dem betroffen sind:
1. Zukünftig sind EU-weit Anträge auf Erstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern vereinfacht über das vom dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist (Sitzfinanzamt), zur Verfügung gestellte elektronische Portal einzureichen. Der Ansässigkeitsmitgliedstaat leitet diesen Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter. Hinweis: Österreichischen Unternehmern wird für die elektronische Antragstellung FinanzOnline zur Verfügung stehen.
2. Die Vorlage einer Unternehmerbescheinigung (U 70) ist nicht mehr nötig, da bereits bei Antragstellung im Ansässigkeitsstaat des antragstellenden Unternehmers die Prüfung a...