Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 2009, Seite 15

Übernommene Ausbildungskosten als Betriebsausgaben

Übernommene Ausbildungskosten als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG)

Eine zugunsten eines nahen angehörigen Dienstnehmers (hier: Sohn) unter nicht fremdüblichen Bedingungen erfolgte Übernahme von Ausbildungskosten führt nicht zu Betriebsausgaben. Steht bei der Kostenübernahme demnach nicht das betriebliche Interesse, sondern die Unterstützung bzw. Förderung des Sohnes im Vordergrund, ist in diesem Zusammenhang auch kein Bildungsfreibetrag möglich (-G/07).

Daten werden geladen...