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SWK 18, 20. Juni 2009, Seite 152

Nochmals: Zur Diskussion um die Reichensteuer

Ernst Köllerer

Dr. Ernst Köllerer, SWK-Leser aus Marchtrenk, schreibt uns zum Artikel von Dr. Karl-Werner Fellner in SWK-Heft 15/2009, T 135

"Durch das Endbesteuerungsgesetz wurde 1993 die Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer verschmälert. Mit dieser für sich genommen richtigen Formulierung erweckt Herr Dr. Fellner den Eindruck, dass damals ein Teil des Vermögens von der Besteuerung befreit wurde. Das stimmt aber nicht. Die KESt trat nicht nur an die Stelle der Einkommensteuer, sondern auch an die Stelle der durch sie ebenfalls abgegoltenen Vermögensteuer und Erbschaftssteuer. Alle drei genannten Steuern waren damals - wie Herr Dr. Fellner schreibt - durch die Anonymität der Sparanlagen sowie durch das Bankgeheimnis dem Zugrifft der Abgabenbehörden weit überwiegend entzogen. Daher wurden auch alle drei durch die KESt als Abzug- und Abgeltungsteuer ersetzt. Das ist keine bloße Interpretation, sondern ergibt sich eindeutig aus den Gesetzestexten und -materialien. Als die Vermögensteuer ab 1994 abgeschafft wurde, hätte man den auf sie entfallenden Teil aus der KESt herausnehmen, diese also senken müssen, um die Vermögensbesteuerung vollständig zu beseitigen. Das ist aber nicht geschehen. Somit ist ...

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