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Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienanteilen
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienanteilen (§ 31 EStG)
Bestimmen die Parteien eines Aktienkaufvertrags den im Jahr des Vertragsabschlusses zunächst nur vorläufig festgelegten Kaufpreis aufgrund eines erst im folgenden Jahr zu erstellenden Wertgutachtens und machen sie die Besitzübertragung von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig, dann geht das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen noch nicht mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Erwerber über (BFH , IX R 74/06, BB 2008, 2442).