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Vermietung an Sohn ohne Zahlungsfluss
Vermietung an Sohn ohne Zahlungsfluss (§ 12 Abs. 2 UStG)
Ehegatten errichteten ein Gebäude mit zwei Wohnungen und vermieteten eine Wohnung an ihren Sohn. Für diesen Teil wurden die Vorsteuern in Anspruch genommen. Dies wurde seitens einer Prüfung verweigert, da keine laufende Zahlung der Miete erfolgt ist. Eine Bestätigung über eine angebliche Vorauszahlung der Miete für ein Jahr wurde als Gefälligkeitsbestätigung behandelt. Gründe für diese Vorauszahlung anstelle der im Vertrag vorgesehenen laufenden Mietzahlung konnten ebenfalls nicht dargelegt werden ()