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Liebhaberei der Beteiligten bei einem Beteiligungsmodell
Liebhaberei der Beteiligten bei einem Beteiligungsmodell (§ 2 EStG)
Hätte ein Beteiligungsmodell bei vertragskonformer Durchführung (Abschichtung mit mindestens 90 % und maximal 140 % der Einlage der Gesellschafter nach mindestens sieben Jahren) einen Gesamtgewinn erzielt, dann führt die vorzeitige Einbringung dieser Gesellschaftsanteile in die Geschäftsherrin nach Art. III UmgrStG nicht zu Beteiligungsliebhaberei, wenn die Einbringung nicht von vornherein beabsichtigt war (-K/05).