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SWK 18, 20. Juni 2009, Seite 15

Arbeitszimmer bei Universitätskurator

Arbeitszimmer bei Universitätskurator (§ 16 EStG)

Die Aufgaben eines Mitglieds des Universitätskuratoriums bestehen überwiegend in der Erstellung von Gutachten. Dafür erforderlich sind das Lesen von Unterlagen sowie die Vorbereitung von Positionen und Beiträgen. Daher durfte die Behörde nicht davon ausgehen, dass der Mittelpunkt der Tätigkeit dort liegt, wo aus den vorbereitenden Positionen ein Gesamtpaket (nämlich in den Sitzungen des Kuratoriums) geschnürt wird ().

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