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Über die eingeschränkte Anwendbarkeit des Kilometergeldes
LStR sehen größeren Spielraum als das Gesetz vor
Erneut hat der VwGH sich mit dem Thema der Zulässigkeit des Ansatzes von Kilometergeld beschäftigtund wiederum bestätigt, dass der Gesetzgeber den Ansatz des Kilometergeldes nur sehr eingeschränkt ermöglicht - eine Tatsache, die in der Praxis manchmal übersehen werden kann.
1. Der Sachverhalt
Im gegenständlichen Fall hat der Steuerpflichtige für 36.135 km Jahresfahrleistung Kilometergeld als Betriebsausgabe für seine gewerbliche Tätigkeit angesetzt. Dies wurde von der Finanzverwaltung in der beantragten Höhe nicht anerkannt. Stattdessen schätzte das Finanzamt den daraus entstandenen Aufwand mit 7.267,18 Euro. Die darauffolgende Berufung und der damit verbundene Antrag auf Bemessung der Fahrtkosten mit dem amtlichen Kilometergeld wurden vom Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung abgewiesen. Schließlich wurde der UFS mit dem Begehren befasst. Dieser ersuchte den Steuerpflichtigen um Vorlage der tatsächlichen Kosten, die jedoch nicht beigebracht wurden, weil der Beschwerdeführer keine Nachweise vorlegen konnte. Die erneute Schätzung durch den UFS ergab einen Betrag von 4.443,05 Euro, der als betriebliche Fahrtkosten schlussendlich anerkannt wurde.
2. Das Erkenntnis des VwGH
In der nac...