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EuGH: Vorsteuerabzug: Aufteilung
• Mehrwertsteuer: Aufteilung des Vorsteuerabzugs zwischen steuerbaren und nichtsteuerbaren Bereichen
Urteilstenor des EuGH:
1. Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger zugleich steuerpflichtigen oder steuerfreien wirtschaftlichen Tätigkeiten und nichtwirtschaftlichen, nicht in den Anwendungsbereich der 6. MwSt-RL fallenden Tätigkeiten nachgeht, ist der Abzug der Vorsteuer auf Aufwendungen i. Z. m. der Ausgabe von Aktien und atypischen stillen Beteiligungen nur insoweit zulässig, als diese Aufwendungen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen i. S. d. Art. 2 Nr. 1 der 6. MwSt-RL zuzurechnen sind.
2. Die Festlegung der Methoden und Kriterien zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten i. S. d. 6. MwSt-RL steht im Ermessen der Mitgliedstaaten, die bei der Ausübung ihres Ermessens Zweck und Systematik dieser Richtlinie berücksichtigen und daher eine Berechnungsweise vorsehen müssen, die objektiv widerspiegelt, welcher Teil der Eingangsaufwendungen jeder dieser beiden Tätigkeiten tatsächlich zuzurechnen ist.
(, Securenta, Vorabentscheidungsersuchen des Niedersächsischen Finanzgerichts)
Anmerkung...