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SWK 33, 20. November 2008, Seite S 878

Pauschalierung bereits im ersten Jahr der Tätigkeit

Gem. § 17 Abs. 1 EStG 1988 können bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22 oder des § 23 die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden.

Die in Abs. 2 leg. cit. normierten Voraussetzungen verlangen in Z 2, dass die Umsätze (§ 125 Abs. 1 lit. a BAO) des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 220.000 Euro¤betragen.

Aus der Entscheidung des , lässt sich zweifelsfrei ableiten, dass ein Steuerpflichtiger - bei Zutreffen aller sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - bereits im ersten Jahr seiner Tätigkeit die Möglichkeit hat, zwischen der Pauschalierung der Betriebsausgaben nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 und der Geltendmachung der tatsächlichen Betriebsausgaben zu wählen (UFS Graz , RV/0055-G/08).

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