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IFB: Voraussetzung
• Für die Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages für Gebäude ist nach § 10 Abs. 3 EStG 1988 Voraussetzung, dass das Gebäude unmittelbar dem Betriebszweck dient. Dies ist nach der ständigen hg. Rechtsprechung dann der Fall, wenn das Gebäude von seiner Funktion her jene Tätigkeiten ermöglicht, die der Betrieb nach seinem Hauptzweck zur Erzielung der Betriebseinnahmen entfaltet. - (§ 10 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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