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Zur Ehrenrettung des Steuerstaates
Zur Bemerkung des "Steuerinsiders" über die "Belanglosigkeit unliebsamer Entscheidungen" in
Das Steuerrecht ist unzweifelhaft Eingriffsrecht. Dies kann man durch ein "Kunden"-Gerede nicht verändern. Auch bietet die juristische Methode die Möglichkeit, "jedes" vorgestellte Ergebnis zu begründen. Dies sieht man etwa an der unterschiedlichen Rechtsprechung zur Schenkungssteuerpflicht von Preisausschreiben in Österreich mit Folgewirkung bis in den Ertragsteuerbereich und der Schenkungssteuerfreiheit in Deutschland bei gleichem Gesetzeswortlaut (s. , u. a. S 968 ff.). Der Gesetzgeber hat nun am die seit den 50iger Jahren versteinerte Rechtsprechung aufgehoben und die Schenkungssteuerfreiheit auf Preisausschreiben - darauf nimmt der "Steuerinsider" Bezug - in Österreich hergestellt. So hat er auch auf die überraschende Rechtsprechung des VwGH im Jahr 2003 zu den Unternehmerdiäten rasch reagiert und den § 4 Abs. 5 EStG angepasst, wobei die Erlassmeinung heute noch günstiger ist als die Rechtsprechung des UFS und VwGH, die Tagesdiäten ja nicht mehr anerkennt.
Im VwGH-Erkenntnis vom , Zl. 2003/14/0017-5, zu § 4 Abs. 5 EStG alt wurde dem Beschwerdeführer, der diese Beschwerde vor der Rechtsprechungsänderung eingebracht hatte, die mit den Erkenntnissen vom , Zl. 99/15/0085 und...