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SWK 1, 1. Jänner 2005, Seite S 40

Vorsteuerabzug bei beabsichtigter steuerpflichtiger Behandlung eines Grundstücksumsatzes

Entscheidung des UFS im Widerspruch zu den UStR 2000

Der Unabhängige Finanzsenat hat in seiner Entscheidung vom , RV/0456-L/04, erneut (nach UFS Linz vom , RV/1617-L/02) zum Ausdruck gebracht, dass die in den Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (Rz. 793 ff.) vertretene Ansicht (eine Optionsausübung sei frühestens bei Ausführung des Grundstücksumsatzes möglich) im klaren Wortlaut des § 6 Abs. 2 UStG 1994 keine Deckung findet.

Der Entscheidung lag folgender unstrittiger Sachverhalt zugrunde:

Ein Bauträger errichtet ein Einkaufszentrum, worin unter anderem Geschäftsräumlichkeiten für einen Lebensmittelmarkt vorgesehen sind. Aus dem zwischen dem Bauträger und dem Betreiber des Lebensmittelmarktes geschlossenen Kaufvertrag geht durch Ausweis des Kaufpreises einschließlich der Umsatzsteuer zweifelsfrei hervor, dass nur eine steuerpflichtige Weiterveräußerung der Geschäftsräumlichkeiten in Frage kommt. Die Fertigstellung des Lebensmittelmarktes ist bis zum geplant. Das Finanzamt ließ in der Folge die auf die Vorleistungen entfallenden Vorsteuern unter Hinweis auf die Optionsmöglichkeit des § 6 Abs. 2 letzter Unterabsatz UStG 1994 nicht zum Abzug zu.

Der Unabhängige Finanzsenat gab der Berufung aus folgenden Erwägungen statt:

1. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 sind die Umsät...

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