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Nochmals: Finanzreform, Bürgerservice und BAO
Mag. Karl Scholik, Steuerberater in Wien und Waidhofen an der Ybbs, schreibt uns:
„Zum Artikel von Herrn Dr. Maximilian Rombold in SWK-Heft 32/2004, Seite S 920, darf ich folgende Anmerkung machen: Der Hofrat Rombold beleuchtet die rechtliche Situation eines Einschreiters sehr ausführlich und sicherlich „rechtsrichtig". Es nimmt jedoch ein wenig Wunder, dass die Finanzverwaltung (oder der Gesetzgeber) dem Einschreiter exakte Kenntnisse der Gesetzesmaterie zumutet, es offensichtlich aber vollkommen unbedenklich ist, wenn die Finanzverwaltung über einen langen Zeitraum hinweg falsche Stempel verwendet, damit zur Verwirrung des Einschreiters maßgeblich beiträgt und Mitauslöser von Fehlern wird, wo es um große Geldsummen geht. Diese Tatsache wird zwar im Artikel erwähnt, aber offensichtlich nicht weiter kommentiert und als „gottgegeben" hingenommen.
Noch mehr verwundert mich aber, dass in Kenntnis des gesetzlichen Auftrages, falsch eingereichte Schriftstücke unverzüglich an die richtige Stelle weiterzuleiten, so entsprochen wird, dass ein am eingebrachtes Schriftstück am 28. April, also über sechs Wochen nach dem Einreichungstermin beim richtigen Finanzamt (Nachbargrundstüc...