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Sonderausgaben: Anlaufverluste
• Als Sonderausgabe im Sinne des § 18 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 6 EStG 1988 kommen demnach nur Verluste in Betracht, welche aus der Gewinnermittlung früherer Perioden stammen. - (§ 18 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)
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