SWK 25, 1. September 2003, Seite S 636
Unabhängiger Finanzsenat und Begründung der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen
Michael Rauscher
Unabhängiger Finanzsenat und Begründung der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen
Ordnungsgemäße Bescheidbegründung durch das Finanzamt wichtiger denn je
VON DR. MICHAEL RAUSCHER
Am Ende jeder Buch- und Betriebsprüfung ist ein schriftlicher Bericht zu erstatten. Das Finanzamt hat dem Abgabepflichtigen eine Abschrift des Prüfungsberichtes zu übermitteln. Diese Abschrift dient in der Praxis als gesonderte Begründung zu allfälligen Bescheiden, die auf Grund der im Prüfungsverfahren getroffenen Feststellungen ergehen. Allzu häufig wird dabei noch darauf verzichtet (bzw. vergessen), die Wiederaufnahme von Verfahren eigens zu begründen. Stattdessen begnügt sich der Prüfer/die Prüferin - wie zumeist auch bei der Begründung des Ermessens - darauf, den im amtlichen Vordruck vorgegebenen Standardsatz anzukreuzen und bei der jeweiligen Abgabenart bloß den Zeitraum und jene Textziffern anzuführen, die Feststellungen dazu beinhalten. Nun stellt diese Vorgangsweise kein Problem dar, wenn zwischen Finanzamt und Abgabepflichtigem Einigkeit über das Ergebnis der Buch- und Betriebsprüfung herrscht. Ist das nicht der Fall, so kann diese Praxis der Finanzämter zur nicht mehr sanierbaren Mangelhaf...