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Melkkuh der Nation im Visier der Steuerjäger
Finanz bläst zum Halali auf die Kraftfahrer
Wie die neuesten Gesetzesentwürfe und auch die jüngere Judikatur des VwGH belegen, hat sich der Fiskus wieder einmal auf die Steuermelkkuh Automobil eingeschossen.
1. Blattschuss bei der Kraftfahrzeugsteuer
Mit wird die motorbezogene Versicherungssteuer, im Volksmund besser als Kraftfahrzeugsteuer bekannt, kräftig erhöht werden, und zwar um genau 51,4%. Diese ominöse Anhebung geht auf einen neuen Tarif zurück, der nunmehr in Euro ausgewiesen wird:
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Steuer- gegenstand | Kfz-Steuer derzeit | Kfz-Steuer ab | ||||
Steuersatz in S | Steuersatz in EUR | Kurs 13,7603 | Erhöhung | |||
Pkw | je kW | 5,00 | je kW | 0,550 | 7,568 | 51,4% |
Motorräder | je cm3 | 0,20 | je cm3 | 0,022 | 0,303 | 51,4% |
1.1. Angeblich seit 15 Jahren keine Valorisierung
Am hat der Nationalrat der Regierungsvorlage zur neuen Kfz-Steuer bereits seinen Sanktus erteilt, in den Erläuterungen wird als fadenscheinige Begründung angeführt, dass seit über 15 Jahren keine Valorisierung vorgenommen und auch die Umstellung der bis in Geltung befindlichen alten Kfz-Steuer (wie erinnerlich war ihre Bemessungsgrundlage ausschließlich der Hubraum, die Entrichtung erfolgte durch Abschlecken von Stempelmarken) praktisch aufkommen...