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SWK 14, 10. Mai 2000, Seite T 67

Melkkuh der Nation im Visier der Steuerjäger

Finanz bläst zum Halali auf die Kraftfahrer

Wie die neuesten Gesetzesentwürfe und auch die jüngere Judikatur des VwGH belegen, hat sich der Fiskus wieder einmal auf die Steuermelkkuh Automobil eingeschossen.

1. Blattschuss bei der Kraftfahrzeugsteuer

Mit wird die motorbezogene Versicherungssteuer, im Volksmund besser als Kraftfahrzeugsteuer bekannt, kräftig erhöht werden, und zwar um genau 51,4%. Diese ominöse Anhebung geht auf einen neuen Tarif zurück, der nunmehr in Euro ausgewiesen wird:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuer-
gegenstand
Kfz-Steuer derzeit
Kfz-Steuer ab
Steuersatz in S
Steuersatz in EUR
Kurs 13,7603
Erhöhung
Pkw
je kW
5,00
je kW
0,550
7,568
51,4%
Motorräder
je cm3
0,20
je cm3
0,022
0,303
51,4%



1.1. Angeblich seit 15 Jahren keine Valorisierung

Am hat der Nationalrat der Regierungsvorlage zur neuen Kfz-Steuer bereits seinen Sanktus erteilt, in den Erläuterungen wird als fadenscheinige Begründung angeführt, dass seit über 15 Jahren keine Valorisierung vorgenommen und auch die Umstellung der bis in Geltung befindlichen alten Kfz-Steuer (wie erinnerlich war ihre Bemessungsgrundlage ausschließlich der Hubraum, die Entrichtung erfolgte durch Abschlecken von Stempelmarken) praktisch aufkommen...

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