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SWK 14, 10. Mai 2000, Seite R 50

Ersatzfreiheitsstrafe: Bemessung

Die geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG zu berücksichtigen; sie ist jedoch bei der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht von Bedeutung. – (§ 23 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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