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Ersatzfreiheitsstrafe: Bemessung
•Die geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG zu berücksichtigen; sie ist jedoch bei der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht von Bedeutung. – (§ 23 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)
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