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Entscheidungen des EuGH zum Vergaberecht im Jahr 1999
Unter besonderer Berücksichtigung der Verurteilung Österreichs im Fall St. Pölten
Das Vergaberecht ist ein sehr junges Rechtsgebiet. Daher ist die Kenntnis der Rechtsprechung der Vergabekontrollinstanzen für die Bieter besonders wichtig, um ein erfolgreiches Angebot abgeben zu können. Durch die Zersplitterung des Vergaberechtes in Österreich (ein Bundesvergabegesetz und neun Landesvergabegesetze) gibt es auch kein gemeinsames österreichisches Höchstgericht. Das einzige Höchstgericht, das für alle Vergabegesetze zuständig ist, ist der Europäische Gerichtshof. Dies ist umso wichtiger, als die meisten Bestimmungen der Vergabegesetze fast wörtlich von den EG-Richtlinien übernommen wurden und die Erkenntnisse des EuGH daher alle Gerichte und Kontrollinstanzen direkt binden. Die Bedeutung des EuGH für das österreichische Vergaberecht zeigt sich auch darin, dass allein im Jahr 1999 fünf der insgesamt neun Vergaberechts-Entscheidungen auf österreichische Sachverhalte zurückzuführen waren.
In der Folge sollen die EuGH-Entscheidungen des Jahres 1999 und ihre Auswirkungen auf die österreichische Praxis für die Bieter besprochen werden: