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Betriebsaufgabe: Eigenverbrauch
•Bei der Aufgabe eines Betriebes wird in der Regel ein Eigenverbrauch verwirklicht, es sei denn, der Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Einstellung des Betriebes oder nach der Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit dem vorhandenen Betriebsvermögen anderweitig unternehmerisch tätig werden. – (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1972), (Abweisung)
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