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SWK 14, 10. Mai 2000, Seite R 49

Liebhaberei: Geldspielautomaten

Das Betreiben einer großen Zahl von Geldspielautomaten durch einen Verein entspricht dem Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes; von Liebhaberei i. S. d. § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1972 ist dann auszugehen, wenn unter Bedachtnahme auf den Betriebsgegenstand und die Art der Betriebsführung Gewinne bzw. Einnahmenüberschüsse überhaupt nicht erwirtschaftet werden können. – (§ 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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