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DBA mit der Russischen Föderation
(SWK) – Am 13. April wurde ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens mit der Russischen Föderation unterzeichnet, das sich in allen wesentlichen Punkten am OECD-Musterabkommen orientiert. Unter der Voraussetzung, dass die parlamentarische Genehmigung noch im laufenden Jahr erfolgt und die Mitteilungen über den Abschluss der innerstaatlichen Verfahren bis Ende November erfolgen, könnten die Bestimmungen des neuen DBA bereits ab Anwendung finden. Dr. Elfriede Zach erläutert in der Mai-Ausgabe der SWI das neue Doppelbesteuerungsabkommen.