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Studium: Berufsausbildung
•Ein Hochschulstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung; das hiebei vermittelte Wissen ist nämlich eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Berufe und dient nicht nur der spezifischen fachlichen Weiterbildung in einem vom Studierenden bereits ausgeübten Beruf. – (§ 20 EStG 1988), ( Abweisung)
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