Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Computer: Privatanteil
•Die Behörde darf sich im Zusammenhang mit der Ausscheidung eines Privatanteiles von den Aufwendungen für einen Computer eines Lehrers für Mathematik, Informatik und Leibesübungen – ohne irgendwelche Feststellungen zu treffen – nicht lapidar auf „allgemeine Erfahrungen" berufen. – (§ 16 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()