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SWK 12, 20. April 2000, Seite 57

Punktation zur Getränkesteuer neu

Als Ersatz für die am vom EuGH gekippte Getränkesteuer sollen ab verschiedene Verbrauch- und Umsatzsteuern erhöht werden: die Biersteuer von 2,40 S auf 3,44 S/Liter; die Alkoholsteuer von 100 S auf 138 S/Liter; die USt auf Speisen in der Gastronomie von derzeit 10 auf 14 Prozent. Der Steuersatz für Aufgussgetränke soll von 10 auf 20% erhöht werden, die USt auf Weinverkauf ab Hof von 12 Prozent auf 14 Prozent (ebenso die Vorsteuerpauschalierung). Weiters soll ab die Getränkesteuer auf nichtalkoholische Getränke und Speiseeis fallen.

Diese Punktation wurde am 11. 4. vom Ministerrat beschlossen und soll nun einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden. Die Regierungsvorlage soll am 25. oder 26. April vom Ministerrat beschlossen, ab 27. 4. im Finanzausschuss und am 18. 5. im Plenum des Nationalrats behandelt werden.

Am selben Tag verabschiedete der Ministerrat auch eine Punktation betreffend den Ersatz der Ankündigungs- und Anzeigenabgabe durch eine bundeseinheitliche Werbeabgabe in Höhe von 5%.

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