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Beibehaltung einer Wohnung
•Die Beibehaltung einer Wohnung wegen einer rechtlich abgesicherten Wohnmöglichkeit nach allfälliger Beendigung des Dienstverhältnisses mag zwar ein zweckmäßiges Vorgehen sein, dafür ausschlaggebend sind aber Gesichtspunkte der privaten Lebensführung. – (§ 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)
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