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Gebäude: Bewertung
• Der Wert eines Gebäudes zum Bewertungsstichtag und die Zweckbestimmung sind zur Beurteilung, ob ein unbebautes Grundstück vorliegt, heranzuziehen - (§ 55 Abs. 2 BewG 1955)
„Auf den tatsächlichen Abbruch der Gebäude nach dem Bewertungsstichtag kommt es hingegen wegen des Stichtagsprinzips nicht an, weil nicht feststeht, daß der Abbruch wegen fehlender Sanierungsfähigkeit der Gebäude erfolgte." (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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