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SWK 18, 15. Juni 1998, Seite 062

Gebäude: Bewertung

Der Wert eines Gebäudes zum Bewertungsstichtag und die Zweckbestimmung sind zur Beurteilung, ob ein unbebautes Grundstück vorliegt, heranzuziehen - (§ 55 Abs. 2 BewG 1955)

„Auf den tatsächlichen Abbruch der Gebäude nach dem Bewertungsstichtag kommt es hingegen wegen des Stichtagsprinzips nicht an, weil nicht feststeht, daß der Abbruch wegen fehlender Sanierungsfähigkeit der Gebäude erfolgte." (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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