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Einkünfte: Zurechnung
•Für die Zurechnung von Einkünften aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft muß die Beteiligung von der Art sein, daß die Voraussetzungen einer Mitunternehmerstellung gegeben sind - (§ 188 BAO)
„Die wesentlichen Elemente des Mitunternehmens im Sinne des § 23 Z 2 EStG sind das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Übernahme eines Unternehmerrisikos." (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(2 Erk., ; , 95/15/0193)