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GmbH-Anteile: gemeiner Wert
•Die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen an einer GmbH aus Verkäufen kann auch dann den Vorschriften des § 13 Abs. 2 BewG entsprechen, wenn diese Verkäufe in einem größeren Abstand vom Stichtag stattgefunden haben -(§ 189 BAO), (Abweisung)
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