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SWK 18, 15. Juni 1998, Seite 062

EuGH: Kostenerstattung Zahnbehandlung

Dienstleistungsfreiheit: Kostenerstattung auch für Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat (Art. 59 und 60 EGV)

Urteilstenor: „Eine nationale Regelung, die die Erstattung der Kosten für Zahnbehandlung durch einen Zahnarzt in einem anderen Mitgliedstaat nach den Tarifen des Versicherungsstaats von der Genehmigung des Trägers der sozialen Sicherheit des Versicherten abhängig macht, verstößt gegen die Artikel 59 und 60 EG-Vertrag."

( Kohll, Vorabentscheidungsersuchen des luxemburgischen Cour de cassation)

Anmerkung: Die Urteile in den Rs. Decker und Kohll betreffen beide die Frage, ob die Krankenversicherung die Kosten für in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch genommene Leistungen erstatten muß. Im Fall Decker (SWK-Heft 17/1998, R 60) wird die Freiheit des Warenverkehrs (Brille) angesprochen. Dagegen geht es im Fall Kohll um eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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