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Vermietung: Werbungskosten
•Für die Berücksichtigung von Werbungskosten, bevor noch der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen erzielt, ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH zu prüfen, ob in den Streitjahren mit ziemlicher Sicherheit auf die Absicht zur künftigen Einnahmenerzielung geschlossen werden konnte - (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)
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